Mediation - Wieviel kostet das?

Ein Rechtstreit kostet Sie nicht nur Geld, er beschäftigt Sie vielmehr über eine längere Zeit und daher investieren Sie in diesem Fall nicht nur Ihr Kapital, sondern auch Zeit und Nerven. Durch den Einsatz von Mediation können Sie dieses sonst gebundene Potential schneller wieder nutzen. Die Zukunftsorientierung der Mediation eröffnet neue Spielräume, da Folgekosten dabei weitestgehend vermieden werden.

Wie sieht das konkret aus?
Im Zivilprozess (mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Verfahren) trägt die unterliegende Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der anderen Partei. Dieses Prozessrisiko ist jedoch stets von den Erfolgsaussichten abhängig und diese lassen sich in vielen Fällen nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Wer somit verliert, bleibt auf den gesamten Kosten sitzen.  Auch im Falle eines gerichtlichen Vergleiches im Laufe des Prozesses werden die Kosten meist geteilt, so dass selbst dann zumindest ein Teil dieser Aufwendungen bei Ihnen verbleibt. Die Kosten für ein Mediationsverfahren hingegen sind von vornherein transparent und übersichtlich, da diese und deren Verteilung vor dem Verfahrensbeginn vereinbart werden und eine für alle Seiten akzeptable Lösung meist schon nach wenigen Terminen erzielt wird. Auf Wunsch bietet Ihnen die Kanzlei Zenetti auch eine zeitnahe Rechnungslegung nach jedem Termin an. Durch die Berechnung nach Stundensätzen und die regelmäßige Teilung der anfallenden Summen durch die Medianten bleiben die Kosten für Sie stets überschaubar. Im Vergleich zum streitwertorientierten Rechtsverfahren sparen Sie so bei einer Mediation im Regelfall Geld.

Die folgenden Angaben dienen als Richtwerte zu Ihrer Orientierung, Einzelheiten und die genauen Sätze werden in der zu jedem Mediationsprozess gehörenden Honorarvereinbarung zu Beginn festgelegt. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Problembereich, der Anzahl der Beteiligten, der Art des Konflikts sowie der Anzahl und Qualifikation der für die Parteien tätigen Mediatoren. Bei Wirtschaftsmediationen können alternativ auch kostengünstige Tagespauschalen vereinbart werden.

Kostendämpfung durch Mediation:
  • 160,- Euro pro Stunde zuzüglich MwSt für Einzelmediationen (Verbraucher/Private: bei der Kostengestaltung können die Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden)
  • 200,- Euro pro Stunde zuzüglich MwSt für Co-Mediationen (2 Mediatoren)
  • ab 250,- Euro pro Stunde (orientiert sich u.a. am Streitwert) zuzüglich MwSt für Wirtschaftsmediation, ggf. zuzüglich Raumkosten
  • ab 1.800,- Euro zuzüglich MwSt Tagespauschale Wirtschaftsmediation
Grundsätzlich ist das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme eines Mediationsverfahrens kostenfrei.

In der Regel tragen die Beteiligten die Kosten der Mediation je zur Hälfte, so dass bei einer Einzelmediation pro Partei nur 70,- bzw. 80,- Euro pro Stunde anfallen.

Die Mediation kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit abgebrochen werden. Eine Abrechnung erfolgt in diesem Fall nur hinsichtlich der bis dahin abgelaufenen Zeit. Auch Unterbrechungen sind auf Wunsch jedes Medianten jederzeit möglich.

Eine Sitzungsdauer von 90 Minuten ist sinnvoll, Abweichungen sind jedoch häufig. In den meisten Fällen umfasst der Prozess insgesamt zwischen 5 und 8 Sitzungen, die mit zeitlichem Abstand von wenigen Tagen bis Wochen erfolgen sollten.

Zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Erstellung der Mediationsvereinbarung werden gesondert auf Stundenbasis berechnet.

Die Zuziehung von Fachleuten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, Gutachter, Notar etc.) kann geboten sein, deren Honorar - unabhängig von der Mediation - mit diesen Fachleuten selbst von den Parteien vereinbart wird. Auch Wunsch vermittelt die Kanzlei Zenetti Ihnen den Kontakt zu Experten in mediationsbegleitender Rechtsberatung.

Bei Wirtschaftsmediationen fallen zusätzliche Raumkosten an, sofern die Mediation nicht in der Kanzlei Zenetti stattfindet.

Dadurch, dass die im Rahmen der Mediation von beiden Parteien erarbeiteten Lösungen nur dann und auch nur so vereinbart werden, wie die Medianten dies übereinstimmend wünschen, sind die Ergebnisse nachhaltig und dauerhaft. Das ursprüngliche Problem ist in den meisten Fällen abschließend gelöst und Folgekosten werden so vermieden.

Folgende Rechtsschutzversicherungen bieten Leistungen bzgl. Mediation an (Diese Auflistung erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit):

Allianz (für Firmenkunden) http://www.forium.de
ARAG http://www.arag.de
Auxilia  http://www.ks-auxilia.de
D.A.S. http://www.das.de
Deurag  http://www.deurag.de
Rechtsschutz Union http://www.rechtsschutzversicherung.info
Roland (demnächst geplant ) http://www.ansahl.com

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