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Kompaktseminar Mediation
Einführung in die Mediation für Immobilienprofis ...mehrMediation - Konfliktlösung auf Augenhöhe
In der Zeitschrift PERSONAL 09/2010 wurde kürzlich ein Beitrag von RA Zenetti veröffentlicht. ...mehrMediationszentrum der IHK München
Rechtsanwalt Zenetti ist Mitglied des Mediatorenpools der IHK für München und Oberbayern ...mehrMediation auf dem Vormarsch
Interview mit Frau Christine Lewetz, Abteilungsleiterin im Leistungsmanagement der Rechtsschutzversicherung D.A.S. (SZ vom 16.04.2010, S. 36) ...mehrKonflikte lösen, ohne Zeit, Geld und Nerven zu verlieren ...
Mediation als diskrete, günstige und schnelle Alternative zu Gerichtsverfahren, Schiedsgerichten etc.: ...mehrWas bringt das?
Die wesentlichen Vorteile eines Schlichtungsverfahrens sind:- Nichtöffentlichkeit, Art. 10 Abs. 2 BaySchlG
- Zeugnisverweigerungsrecht des Schlichters, Art. 8 Abs. 2 S. 1 BaySchlG
- Neutralität, Art. 8 Abs. 1 S. 3 BaySchlG
- Verjährungshemmung, § 204 Abs. 1, Nr. 4 BGB
- Schaffung eines Vollstreckungstitels, Art. 18 BaySchlG
Gemäß § 3 BaySchlG gelten diese Vorteile auch für Mediationen, die im Falle von freiwilliger Schlichtung von Schlichtungs- und Gütestellen durchgeführt werden.
Was heißt Mediation?
Mediation ist- ein Verfahren, eine Methode
- zielorientiert
- fallbezogen
- eigenverantwortlich
- freiwillig
- nichtöffentlich
- flexibel
- zukunftsorientiert
Mediation
- Gattus Hoesl Institut (GHI) www.hoesl-mediation.de
- Bundesverband Mediation www.bmev.de
- KPMG-Studie zu Konfliktkosten www.kpmg.de
- EU-Mediationsrichtlinie eur-lex.europa.eu
- Europäisches Justizportal zum Thema Mediation e-justice.europa.eu
- Mediationszentrum der IHK München www.muenchen.ihk.de
- Europäischer Berufsverband für eigenständige Mediation e.V. (EBEM) www.ebem-eu.com
Mediationsordnungen:
- Verfahrensordnung des
Mediationszentrums der IHK München www.muenchen.ihk.de (pdf) - Mediationsordnung des EBEM www.ebem-eu.com
Weitere Arbeitshilfen und Links:
Anwendungsbereiche
Mediation wofür? – Die AnwendungsbereicheMediation eignet sich prinzipiell für jeden Konflikt, besonders häufig wird sie jedoch in den folgenden Bereichen angewendet:
Wirtschaft und Arbeit:
- Interne und externe Unternehmensbeziehungen
- Unternehmensfusionen
- Betriebsübergaben
- Konflikte mit Anrainern
- Innerbetriebliche Probleme
- Konflikte am Arbeitsplatz (Mobbing, Bossing etc.)
- Kooperationen mit Wettbewerbern
- Verkehrstechnische Maßnahmen (z.B. Straßenbau- und Infrastrukturprojekte, Fluglärm)
- Energieerzeugung (z.B. Immissionsschutz, Strahlenbelastung etc.)
- Abfallprojekte (z.B. Standortfragen für Müllbeseitigungsanlagen)
Immobilien:
- Privates Bauwesen (z.B. Baumängel und Architektenvertrag)
- Gewerbliche und Wohnraum-Mietverhältnisse
- Wohnungseigentum
Privater Bereich:
- Generationenkonflikte
- Auseinandersetzungen zwischen Familienmitgliedern
- Nachbarschaftsstreitigkeiten (in Bayern unterliegen diese dem Schlichtungsgesetz)
- Verbraucherrecht
- Arzt- und Patientenverhältnis
Partnerschaft, Ehe und Familie:
- Verlagerung des Lebensmittelpunktes (z.B. Versetzungen, Umzüge)
- Scheidung
- Trennung
- Wirtschaftliche Entflechtung
- Sorgerecht für Kinder
- Erbschaftsangelegenheiten
- Suchtprobleme
Interkulturelle und soziale Beziehungen:
- Soziale Mediation
- Stadteilbeziehungen
- Schulmediation (z.B. Gewaltprävention)
- Integrationsmediation
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