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Gütestelle - was ist das?

Das Bayerische Gesetz zur obligatorischen
außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen - BaySchlG - ermöglicht (in Verbindung mit § 15a EGZPO) die Einrichtung von sogenannten Gütestellen:
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Antragsformular Schlichtung

Den Antrag zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens können Sie hier herunterladen:

Antrag Schlichtung

Antragsformular (pdf-Download) ...mehr

Damit es nicht nur mit dem Nachbarn klappt...

Wann handelt es sich um eine obligatorische oder freiwillige Schlichtung?
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