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Gütestelle - was ist das?
Das Bayerische Gesetz zur obligatorischenaußergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen - BaySchlG - ermöglicht (in Verbindung mit § 15a EGZPO) die Einrichtung von sogenannten Gütestellen:
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Antragsformular Schlichtung
Den Antrag zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens können Sie hier herunterladen:
Antragsformular (pdf-Download) ...mehr
Damit es nicht nur mit dem Nachbarn klappt...
Wann handelt es sich um eine obligatorische oder freiwillige Schlichtung?...mehr
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