Gütestelle - was ist das?

Das Bayerische Gesetz zur obligatorischen
außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen - BaySchlG - ermöglicht (in Verbindung mit § 15a EGZPO) die Einrichtung von sogenannten Gütestellen:


Gütestellen sind in Bayern alle Notare bzw. zur Schlichtung zugelassene Anwälte. Vor diesen Gütestellen bzw. vor Schlichtungsstellen nach Art. 3 BayschlG kann in Fällen der obligatorischen Schlichtung ein Schlichtungsversuch durchgeführt werden.

Kanzlei Zenetti ist Gütestelle nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz.

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