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Typengutachten reicht für Mieterhöhung aus

08.06.2010
Am 19.05.2010 hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung (VIII ZR 122/09) bestätigt, dass ein Gutachten, welches sich nicht auf eine individuelle Wohnung, sondern auf nach Lage und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht (sog. Typengutachten), als Begründung für eine Mieterhöhung formell ausreichend ist. Der Mieter werde nämlich dadurch in die Lage versetzt, die Berechtigung des Erhöhungsverlangens zumindest im Ansatz zu überprüfen.


Labels: Mieterhöhung


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