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Ortsübliche Vergleichsmiete, qualifizierter Mietspiegel §§ 558, 558d BGB

30.01.2010
Derzeit führt TNS-Infratest im Auftrag der Stadt München eine Umfrage bei 24.000 Münchner Haushalten durch, welche voraussichtlich bis Ende Mai 2010 dauern wird. Das Meinungsforschungsinstitut befragt dabei Mieter und erstmals auch Vermieter. Als neues Kriterium für die Bewertung der Miethöhe wird diesmal neben der Wohnfläche und der Ausstattung der Wohnung auch die Energieeffizienz berücksichtigt werden. Die Auswahl der Befragten erfolgt zufällig und findet in zwei Stufen statt. Zunächst erfolgt ein telefonischer Anruf, welcher der Vorauswahl angesichts der Befragungskriterien dient, später erfolgt dann eine erweiterte persönliche bzw. schriftliche Befragung. Die anonym gesammelten Daten dienen der Erstellung des neuen Münchener Mietspiegels, der ab dem Frühjahr 2011 in der Stadt-Information im Rathaus bzw. im Amt für Wohnen und Migration (Franziskanerstraße 8, 81669 München) zur Verfügung stehen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Wohnungsmieten noch der Mietspiegel von 2009. Im Internet ist der aktuelle Mietspiegel abrufbar unter: www.mietspiegel-muenchen.de

Labels: Mietrecht


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