Mieterhöhung, Mietspiegel
24.06.2010Der BGH hat kürzlich entschieden (VIII ZR 99/09), dass Vermieter auf einen Mietspiegel der Nachbargemeinde zurückgreifen dürfen, wenn es in der eigenen Gemeinde keinen Mietspiegel gibt. Zur Begründung einer Mieterhöhung reichen, so der BGH, auch einfache Mietspiegel aus.

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