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Mieterhöhung, Mietspiegel

24.06.2010
Der BGH hat kürzlich entschieden (VIII ZR 99/09), dass Vermieter auf einen Mietspiegel der Nachbargemeinde zurückgreifen dürfen, wenn es in der eigenen Gemeinde keinen Mietspiegel gibt. Zur Begründung einer Mieterhöhung reichen, so der BGH, auch einfache Mietspiegel aus.


Labels: Mietspiegel


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