Google Street View: Widerspruchsfrist läuft ab
12.10.2010Die Widerspruchsfrist gegen die Abbildung eines Hauses/einer Wohnung auf dem Google-Dienst Street View läuft demnächst ab: Noch bis zum 15.10.2010, 24:00 Uhr kann man auf der entsprechenden Webseite http://www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung des eigenen oder selbst genutzten Wohnraums aus Straßensicht beantragen und auf diesem Wege seine Privatsphäre schützen. Nach Ablauf der Frist ist der Widerspruch zwar auch weiterhin möglich, allerdings werden die Daten dann erst nachträglich wieder gelöscht und sind voraussichtlich ab dem 16.10.2010 zunächst im Internet einzusehen. Eine Pressemeldung zum Datenschutz hat Google in diesem Zusammenhang unter http://www.google.de veröffentlicht.

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