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Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung, § 543 BGB

18.08.2011
Vermieter können einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter - trotz Aufforderung zur pünktlichen Zahlung - dauerhaft und wiederholt zu spät bezahlt. Dies hat der BGH kürzlich mit Urteil (VIII ZR 91/10) vom 01.06.2011 festgestellt.


Labels: Mietrecht


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