Betriebskostenabrechnung
15.04.2010Vermieter freifinanzierter Wohnungen sind nicht verpflichtet, Kosten des laufenden Jahres mit denen des vergangenen Abrechnungsjahres gegenüberzustellen. Bei preisgebundenem Wohnraum ist diese Frage dagegen derzeit noch strittig. Kostensteigerungen muss der Vermieter bei preisgebundenem Wohnraum jedenfalls nicht erläutern, ebenso wie bei preisfreiem Wohnraum bei Betriebskostenabrechnung nach Flächenanteilen (BGH VIII ZR 137/09).

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