Zur Übersicht Beiträge

Betriebskostenabrechnung

15.04.2010
Vermieter freifinanzierter Wohnungen sind nicht verpflichtet, Kosten des laufenden Jahres mit denen des vergangenen Abrechnungsjahres gegenüberzustellen. Bei preisgebundenem Wohnraum ist diese Frage dagegen derzeit noch strittig. Kostensteigerungen muss der Vermieter bei preisgebundenem Wohnraum jedenfalls nicht erläutern, ebenso wie bei preisfreiem Wohnraum bei Betriebskostenabrechnung nach Flächenanteilen (BGH VIII ZR 137/09).



© Rechtsanwalt Markus Zenetti, all rights reserved | Seitenindex
  Seitenanfang Zum Seitenanfang springen